AGB für B2B-Geschäfte: Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rauner & Lindken GmbH, Bergstr. 5 in 48268 Greven (nachfolgend „Lieferant"), und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Kunden.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(3) Technische Änderungen, Rezepturanpassungen, Änderungen von Verpackungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Der Lieferant ist berechtigt, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

4. Lieferung und Lieferzeiten

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Betriebsstörungen berechtigen den Lieferanten zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

5. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

(2) Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

 

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

 

7. Gewährleistung

(1) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Lieferanten Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8 dieser AGB.

 

8. Haftung

(1) Der Lieferant haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender Produkthaftung.

 

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Lieferanten.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.

(3) Forderungen aus dem Weiterverkauf werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten.

 

10. Private Label

(1) Erfolgt die Lieferung unter einer Marke des Kunden, bleibt der Lieferant Hersteller im lebensmittelrechtlichen Sinne, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder auf dem Produkt entsprechend ausgewiesen ist.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die von ihm vorgegebenen Marken-, Design- und Kennzeichnungselemente.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass durch seine Vorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Der Kunde stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei, die aus den vom Kunden bereitgestellten Marken, Designs oder Werbeaussagen resultieren.

 

11. Rezepturen und Kundenvorgaben

(1) Erfolgt die Herstellung nach Vorgaben des Kunden, haftet der Kunde für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgaben.

(2) Der Lieferant ist berechtigt, die Herstellung abzulehnen, wenn gesetzliche Anforderungen oder lebensmittelrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

(3) Notwendige Anpassungen zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Anforderungen dürfen vom Lieferanten vorgenommen werden.

 

12. Lebensmittelrechtliche Kennzeichnung

(1) Für vom Kunden bereitgestellte Kennzeichnungstexte, Werbeaussagen, Health Claims oder Übersetzungen haftet ausschließlich der Kunde.

(2) Der Lieferant übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden vorgegebener Werbeaussagen.

(3) Der Kunde hat Freigaben für Etiketten, Verpackungen und Druckdaten schriftlich zu erteilen.

 

13. Mindestmengen und Mehr-/Mindermengen

(1) Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.

(2) Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

 

14. Rohstoff- und Kostenanpassungen

(1) Der Lieferant ist berechtigt, vereinbarte Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern.

(2) Als wesentliche Kostenfaktoren gelten insbesondere:

  • Rohstoffe und Zutaten, 
  • Verpackungsmaterialien,  
  • Energie,  
  • Transport- und Logistikkosten, 
  • Lohnkosten,  
  • gesetzliche Abgaben und Steuern. 

(3) Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die jeweiligen Kosten tatsächlich verändern.

(4) Der Lieferant wird den Kunden über Preisänderungen rechtzeitig informieren.

 

15. Haltbarkeit und Lagerbedingungen

(1) Die vereinbarte Mindesthaltbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die Einhaltung der vom Lieferanten vorgegebenen Lager- und Transportbedingungen.

(2) Lagerbedingungen werden dem Kunden auf Lieferschein oder gesonderter Mitteilung bekannt gegeben.

(3) Nach Gefahrübergang trägt der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, den Transport und die weitere Behandlung der Ware.

(4) Eine Haftung für Qualitätsbeeinträchtigungen aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

§ 16 Kennzeichnung, Etiketten und Druckdaten

(1) Bei Private-Label-Produkten stellt der Kunde dem Lieferanten die für die Etikettengestaltung erforderlichen Druckdaten, Markenkennzeichen, Logos, Texte, Grafiken und sonstigen Gestaltungselemente in druckfähiger Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Marken-, Werbe- und Gestaltungselemente verantwortlich. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden und sämtliche lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben, soweit sie vom Kunden vorgegeben werden, eingehalten werden.

(3) Der Lieferant übernimmt die Herstellung und das Aufbringen der Etiketten auf die Produkte. Die für die jeweilige Produktion gültigen Chargennummer für eine Rückverfolgbarkeit ergibt sich aus dem Mindesthaltbarkeitsdatum, Mindesthaltbarkeitsdaten sowie gegebenenfalls erforderlichen Lagerbedingungen werden ausschließlich durch den Lieferanten festgelegt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, nachträglich Änderungen an den durch den Lieferanten angebrachten Angaben zu Mindesthaltbarkeitsdaten oder Lagerhinweisen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

(5) Die Kosten für Druck, Herstellung und Verarbeitung der Etiketten trägt der Kunde gemäß dem jeweils gültigen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

(6) Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Druckdaten vor Produktionsbeginn sorgfältig zu prüfen. Mit der schriftlichen Freigabe der Druckdaten bestätigt der Kunde deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit. Nach erfolgter Freigabe haftet der Lieferant nicht für Fehler, die auf den vom Kunden freigegebenen Druckdaten beruhen.

(7) Der Kunde stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Kosten und Schäden frei, die aus fehlerhaften, rechtswidrigen oder unvollständigen vom Kunden bereitgestellten Druckdaten, Markenkennzeichen, Werbeaussagen oder Gestaltungselementen resultieren.

(8) Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Verantwortung des Lieferanten hinsichtlich der Kennzeichnung auf die von ihm festgelegten und aufgebrachten produktionsbezogenen Angaben, insbesondere Mindesthaltbarkeitsdatum und gegebenenfalls erforderliche Lagerbedingungen sowie Zutaten und ggf. Kennzeichnung gemäß EU-Öko-Verordnung.

 

§ 17 Rückverfolgbarkeit, Reklamationen und Produktrückrufe

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vom Lieferanten mitgeteilten zur Rückverfolgbarkeit erforderlichen Angaben während der gesamten Vermarktungs- und Vertriebsphase erhalten bleiben und auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden können.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen, Verbraucherbeschwerden, behördliche Anfragen oder sonstige Hinweise auf mögliche Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsmängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, an den Lieferanten weiterzuleiten, sofern Produkte betroffen sind, die vom Lieferanten hergestellt oder geliefert wurden.

(4) Werden Tatsachen bekannt, die einen Produktrückruf, eine öffentliche Warnung oder sonstige Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern erforderlich machen könnten, haben sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig zu informieren und die weiteren Maßnahmen abzustimmen.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktrückrufe, öffentliche Warnungen oder Mitteilungen an Behörden, Handelspartner oder Verbraucher, welche die vom Lieferanten hergestellten Produkte betreffen, ohne vorherige Abstimmung mit dem Lieferanten zu veranlassen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Handeln besteht.

(6) Jede Vertragspartei trägt die Kosten von Produktrückrufen, Marktrücknahmen, behördlichen Maßnahmen, Verbraucherinformationen, Vernichtungen, Umkennzeichnungen oder sonstigen Korrekturmaßnahmen, soweit die Ursache in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt.

(7) Beruht ein Produktrückruf, eine Marktrücknahme oder eine behördliche Beanstandung ganz oder teilweise auf:

  • fehlerhaften oder unvollständigen Vorgaben des Kunden, 
  • vom Kunden bereitgestellten Druckdaten, Kennzeichnungen oder Werbeaussagen, 
  • Änderungen an Produkten oder Kennzeichnungen durch den Kunden, 
  • einer fehlerhaften Lagerung, Handhabung oder dem Transport nach Gefahrübergang, 
  • sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen, 

so trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Kosten und stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter, behördlichen Forderungen sowie sonstigen Schäden frei.

(8) Der Kunde hat geeignete Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation vorzuhalten und die hierfür erforderlichen Unterlagen mindestens für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

(9) Weitergehende gesetzliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

18. Vertraulichkeit

Werden Waren nach Kundenrezeptur hergestellt, so verpflichtet sich der Lieferant Rezepturen, Kalkulationen, Herstellungsverfahren und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten.

 

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Lieferanten, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

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